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unbebautes Grundstück in Pößneck

Ernst-Thälmann-Straße, 07381 Pößneck, Thüringen

Versteigerung in 40 Tagen

Verkehrswert

4.360 €

Termin

16. Dezember 2026

09:05 Uhr

Satellitenansicht der Lage
Satellitenansicht der Lage, kein Objektfoto vorhanden

Verkehrswert

4.360€

Wertgrenzen
50 %70 %
2.1803.052

Im ersten Termin: Unter 2.180 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 3.052 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

16. Dezember 2026 · 09:05 Uhr

Versteigerungsort

Marktstraße 54, 07407 Rudolstadt / Raum: II Sitzungssaal 1. OG

Aktenzeichen

K 0157/2025

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Mittwoch, 9. Dezember 2026

  • 436 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerung

Mittwoch, 16. Dezember 2026

  • 09:05 Uhr
  • Amtsgericht Rudolstadt in Thüringen
Kaufpreiszahlung

ca. Januar 2027

Die Frist setzt das Gericht.

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Auctia Pro wertet sie für Sie aus.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.

Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Thüringen · GrESt 6,5 %

Grunderwerbsteuer6,5 %195 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %15 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %9 €
Summe Nebenkosten219 €(7,3 %)

Gesamtinvestition

3.219 €

3.000 € Kaufpreis + 219 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung436 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 152 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

unbebautes Grundstück

Ort

07381 Pößneck

Amtliche Objektbeschreibung

unbebautes Grundstück, Bodenrichtwert 40,00 Euro/qm

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.