03130 Spremberg, Brandenburg
Verkehrswert
21.400 €
Termin
24. November 2026
10:00 Uhr
21.400€
Im ersten Termin: Unter 10.700 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 14.980 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
24. November 2026 · 10:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Cottbus, Thiemstr. 130, 03048 Cottbus, 1. Obergeschoss, Saal 129
Aktenzeichen
0059 K 0003/2025
Nächste Schritte
Dienstag, 17. November 2026
Dienstag, 24. November 2026
ca. Januar 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Brandenburg · GrESt 6,5 %
Gesamtinvestition
16.095 €
15.000 € Kaufpreis + 1.095 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 761 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
unbebautes Grundstück
Ort
03130 Sellessen
unbebautes Grundstück der Gemarkung Sellessen, in der Nähe "Zur Schule" gelegen.
Flurstück 685 hat 553 m² Bauland, Flustück 686 Arrondiereungsfläche zumm Bauland.
Dem Grundstück fehlt die notwendige Verbindung zu einem öffentlichen Weg-Notwegferecht.
Lage: Zur Schule, 03130 Spremberg OT Sellessen
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.