Zur Karte

Sonstiges in Gröden

Mühlenweg 1, Gröden, Brandenburg

Versteigerung in 20 Tagen

Verkehrswert

82.000 €

Termin

26. November 2026

13:00 Uhr

Satellitenansicht der Lage
Satellitenansicht der Lage, kein Objektfoto vorhanden

Verkehrswert

82.000€

Wertgrenzen
50 %70 %
41.00057.400

Im ersten Termin: Unter 41.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 57.400 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

26. November 2026 · 13:00 Uhr

Versteigerungsort

Saal 1 (1. OG Neubau)

Aktenzeichen

0015 K 0064/2025

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Donnerstag, 19. November 2026

  • 8.200 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerung

Donnerstag, 26. November 2026

  • 13:00 Uhr
  • Amtsgericht Bad Liebenwerda in Brandenburg
Kaufpreiszahlung

ca. Januar 2027

Die Frist setzt das Gericht.

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Auctia Pro wertet sie für Sie aus.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.

Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Brandenburg · GrESt 6,5 %

Grunderwerbsteuer6,5 %3.705 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %285 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %171 €
Summe Nebenkosten4.161 €(7,3 %)

Gesamtinvestition

61.161 €

57.000 € Kaufpreis + 4.161 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung8.200 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 2.890 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Keine Angabe

Ort

Gröden

Amtliche Objektbeschreibung

Das Grundstück ist bebaut mit einem Wohnhaus, einem vermutlich zweiten Wohnhaus und Nebengebäudebestand.

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.