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Sonstiges in Finsterwalde

Hauptstraße 34a, 03238 Finsterwalde, Brandenburg

Versteigerung in 13 Tagen

Verkehrswert

45.000 €

Termin

19. November 2026

13:00 Uhr

Satellitenansicht der Lage
Satellitenansicht der Lage, kein Objektfoto vorhanden

Verkehrswert

45.000€

Wertgrenzen
50 %70 %
22.50031.500

Im ersten Termin: Unter 22.500 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 31.500 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

19. November 2026 · 13:00 Uhr

Versteigerungsort

Saal 1 (1. OG Neubau)

Aktenzeichen

0015 K 0011/2026

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Donnerstag, 12. November 2026

  • 4.500 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerungin 13 Tagen

Donnerstag, 19. November 2026

  • 13:00 Uhr
  • Amtsgericht Bad Liebenwerda in Brandenburg
Kaufpreiszahlung

ca. Dezember 2026

Die Frist setzt das Gericht.

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Auctia Pro wertet sie für Sie aus.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.

Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Brandenburg · GrESt 6,5 %

Grunderwerbsteuer6,5 %2.015 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %155 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %93 €
Summe Nebenkosten2.263 €(7,3 %)

Gesamtinvestition

33.263 €

31.000 € Kaufpreis + 2.263 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung4.500 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 1.572 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Keine Angabe

Ort

03238 Finsterwalde

Amtliche Objektbeschreibung

Das Grundstück ist bebaut mit einem Wohnhaus (sanierungsbedürftig) und Nebengebäuden.

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.