Ritterbüschel 15, 67433 Neustadt an der Weinstraße, Rheinland-Pfalz
Verkehrswert
363.000 €
Termin
14. Januar 2027
14:00 Uhr
363.000€
Im Vergleich: 114 % über dem mittleren Verkehrswert der 85 Häuser, die aktuell in Rheinland-Pfalz versteigert werden (170.000 €).
Im ersten Termin: Unter 181.500 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 254.100 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
14. Januar 2027 · 14:00 Uhr
Versteigerungsort
AG Neustadt, C 2, Sitzungssaal
Aktenzeichen
0001 K 0005/2024
Nächste Schritte
Donnerstag, 7. Januar 2027
Donnerstag, 14. Januar 2027
ca. Februar 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Rheinland-Pfalz · GrESt 5,0 %
Gesamtinvestition
268.732 €
254.000 € Kaufpreis + 14.732 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 12.878 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Baugrundstück
Ort
67433 Neustadt an der Weinstraße
Lfd. Nr. 1
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
;
Lfd. Nr. 2
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
;
Lfd. Nr. 3
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
;
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.