Kirchdorfer Au, 84375 Kirchdorf am Inn, Bayern
Verkehrswert
223.500 €
Termin
19. Januar 2027
11:00 Uhr
223.500€
Im ersten Termin: Unter 111.750 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 156.450 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
19. Januar 2027 · 11:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
4, Sitzungssaal Amtsgericht Landshut, Maximilianstr. 22, 84028 Landshut
Aktenzeichen
0002 K 0085/2025
Verfahren
Zwangsversteigerung
Nächste Schritte
Dienstag, 12. Januar 2027
Dienstag, 19. Januar 2027
ca. März 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Bayern · GrESt 3,5 %
Gesamtinvestition
162.708 €
156.000 € Kaufpreis + 6.708 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 7.909 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück
Grundstücksfläche
18.165 m²
Ort
84375 Kirchdorf am Inn
Ackerland mit Waldteil in ortsferner Lage ca. 450 m südöstlich von Kirchdorf am Inn, über einen beschotterten Wirtschaftsweg öffentlich zugänglich. Das Grundstück ist ebenes Gelände mit sandigem Lehm und einer Ackerzahl von 53, als Landwirtschaftsfläche qualifiziert.
Das Grundstück ist nach Angaben bis zum 31.12.2028 an einen Landwirt verpachtet. Ein Waldbestand mit Erlen, Pappeln und Eschen ist vorhanden.
Bewirtschaftungseinschränkungen bestehen, das Waldteil liegt in einem Fauna-Flora-Habitat-Gebiet und einem Vogelschutzgebiet.
Auctia Pro
Ackerland mit Waldteil; ortsferne Lage; sehr guter Zuschnitt; öffentliche Zuwegung; ebenes Gelände;
Bewirtschaftungseinschränkungen vorhanden; als Landwirtschaftsfläche qualifiziert.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.