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Landwirtschaftsfläche in Böblingen

71034 Böblingen, Baden-Württemberg

Versteigerung in 19 Tagen

Verkehrswert

28.500 €

Termin

25. November 2026

14:15 Uhr

Verkehrswert

28.500€

Wertgrenzen
50 %70 %
14.25019.950

Im ersten Termin: Unter 14.250 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 19.950 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

25. November 2026 · 14:15 Uhr

Amtsgericht

Stuttgart

Versteigerungsort

Hauffstraße 5, 70190 Stuttgart

Saal: siehe amtliche Bekanntmachung

Aktenzeichen

4 K 90-24

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Mittwoch, 18. November 2026

  • 2.850 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerung

Mittwoch, 25. November 2026

  • 14:15 Uhr
  • Amtsgericht Stuttgart
Kaufpreiszahlung

ca. Januar 2027

Die Frist setzt das Gericht.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Baden-Württemberg · GrESt 5,0 %

Grunderwerbsteuer5,0 %1.000 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %100 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %60 €
Summe Nebenkosten1.160 €(5,8 %)

Gesamtinvestition

21.160 €

20.000 € Kaufpreis + 1.160 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung2.850 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 1.014 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Landwirtschaftsfläche

Ort

71034 Böblingen

Amtliche Objektbeschreibung

4 K 90-24: Landwirtschaftsfläche in Böblingen

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.