Rehbacher Straße ., 04249 Leipzig, Sachsen
Verkehrswert
270.000 €
Termin
11. Dezember 2026
10:00 Uhr
270.000€
Im ersten Termin: Unter 135.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 189.000 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
11. Dezember 2026 · 10:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Saal 101, 1. OG, Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64, 04275 Leipzig
Aktenzeichen
0456 K 0138/2025
Nächste Schritte
Freitag, 4. Dezember 2026
Freitag, 11. Dezember 2026
ca. Januar 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Sachsen · GrESt 5,5 %
Gesamtinvestition
200.907 €
189.000 € Kaufpreis + 11.907 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 9.582 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Landwirtschaftsfläche
Ort
04249 Leipzig
Flst. 106: eingezäunte Streuobstwiese
Flst. 1255: Wiese
Die Flurstücke sind von Friedhof, Wohn- und Gewerbebebauung sowie Bahnanlagen umgeben. Sie grenzen an Straßen, in denen Medien verlaufen. Grundbuchrechtlich bilden beide Flurstücke ein Grundstück, weshalb eine getrennte Versteigerung ausgeschlossen ist. Räumlich sind sie jedoch durch eine Zuwegung zum Friedhof geteilt. Die Flurstücke waren zum Wertermittlungsstichtag nicht verpachtet.
baurechtlicher Status: Außenbereich, Fläche der Landwirtschaft, Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 35 BauGB. Lt. Eigentümerangabe ist Flst. 106 mit Biotopnummer 54030 in das von der Stadt Leipzig - Amt für Umweltschutz - geführte Verzeichnis gesetzlich geschützter Biotope eingetragen.
Gutachten Download unter www.zvsachsen.de
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.