06888 Wittenberg, Sachsen-Anhalt
Verkehrswert
55.300 €
Termin
13. November 2026
10:00 Uhr
55.300€
Im ersten Termin: Unter 27.650 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 38.710 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
13. November 2026 · 10:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Wittenberg, Saal: 207
Aktenzeichen
0013 K 0013/2025
Nächste Schritte
Freitag, 6. November 2026
Freitag, 13. November 2026
ca. Dezember 2026
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Sachsen-Anhalt · GrESt 5,0 %
Gesamtinvestition
41.262 €
39.000 € Kaufpreis + 2.262 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 1.977 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
unbebaute
Ort
06888 Seegrehna
unbebaute, landwirtschaftlich genutzte Grundstücke außerhalb der Ortslage, zum Teil in unterschiedlicher Lage und zum Teil zusammenhängend:
lfd. Nr. 28 [Flst. 380, Flur 1]: Ackerland, Grünland
lfd. Nr. 29 [Flst. 381, Flur 1]: Günland
lfd. Nr. 30 [Flst. 384, Flur 1]: Ackerland, Grünland
lfd. Nr. 31 [Flst. 560, Flur 1]: Ackerland
lfd. Nr. 32 [Flst. 561, Flur 1]: Ackerland
lfd. Nr. 33 [Flst.10, Flur 18]: Ackerland
lfd. Nr. 34 [Flst.22/1, Flur 22]: Ackerland
Nähere Angaben zu den Grundstücken finden Sie über den untenstehenden Link zur Internetseite des Amtsgerichts.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.