Bahnhofstraße 16C, 06308 Klostermansfeld, Sachsen-Anhalt
Verkehrswert
75.000 €
Termin
3. Dezember 2026
10:00 Uhr
75.000€
Im ersten Termin: Unter 37.500 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 52.500 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
3. Dezember 2026 · 10:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Eisleben, Saal 321
Aktenzeichen
0052 K 0036/2024
Verfahren
Zwangsversteigerung
Nächste Schritte
Donnerstag, 26. November 2026
Donnerstag, 3. Dezember 2026
ca. Januar 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Sachsen-Anhalt · GrESt 5,0 %
Gesamtinvestition
56.074 €
53.000 € Kaufpreis + 3.074 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 2.687 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Handel und Dienstleistung
Ort
06308 Klostermansfeld
Gewerbegrundstück mit ehemaligem Sägewerk - bebaut mit mehreren teilweise großvolumigen Gebäuden, die nur noch in Teilbereichen genutzt werden. Liquidationsobjekt, Altlastenverdacht (Gutachten liegt vor). Genehmigungspflichten nach § 14 I und II DenkmSchG LSA sind zu beachten, ebenso Umgebungsschutz gem. § 14 I Nr. 3 DenkmSchG LSA.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.
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