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Grundstück bebaut mit einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Garage in Sensweiler

An der Peters Zehnten 14, 55758 Sensweiler, Rheinland-Pfalz

Versteigerung in 66 Tagen

Verkehrswert

280.000 €

Termin

11. Januar 2027

10:00 Uhr

Satellitenansicht der Lage
Satellitenansicht der Lage, kein Objektfoto vorhanden

Verkehrswert

280.000€

Im Vergleich: 65 % über dem mittleren Verkehrswert der 85 Häuser, die aktuell in Rheinland-Pfalz versteigert werden (170.000 €).

Wertgrenzen
50 %70 %
140.000196.000

Im ersten Termin: Unter 140.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 196.000 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

11. Januar 2027 · 10:00 Uhr

Versteigerungsort

Amtsgericht Idar-Oberstein, Saal 116

Aktenzeichen

0011 K 0034/2024

Verfahren

Zwangsversteigerung

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Montag, 4. Januar 2027

  • 28.000 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerung

Montag, 11. Januar 2027

  • 10:00 Uhr
  • Amtsgericht Idar-Oberstein in Rheinland-Pfalz
Kaufpreiszahlung

ca. Februar 2027

Die Frist setzt das Gericht.

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Auctia Pro wertet sie für Sie aus.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Rheinland-Pfalz · GrESt 5,0 %

Grunderwerbsteuer5,0 %9.800 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %980 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %588 €
Summe Nebenkosten11.368 €(5,8 %)

Gesamtinvestition

207.368 €

196.000 € Kaufpreis + 11.368 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung28.000 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 9.937 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Grundstück bebaut mit einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Garage

Ort

55758 Sensweiler

Amtliche Objektbeschreibung

Eingetragen im Grundbuch von Sensweiler

GemarkungFlur, FlurstückWirtschaftsart u. Lagem²Blatt
SensweilerFlur 17, Flurstück 39/5Gebäude- und Freifläche An Peters Zehnten 141.068997 BV 2

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):

Grundstück bebaut mit einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Garage

Der Versteigerungsvermerk ist am 04.12.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.