Kupferberg, 51688 Wipperfürth, Nordrhein-Westfalen
Verkehrswert
5.107 €
Termin
11. November 2026
10:00 Uhr
Davon je Flurstück
Beträge je Flurstück laut Gutachten. Ob die Teile einzeln oder nur zusammen ausgeboten werden, steht in der amtlichen Bekanntmachung.
Teilungsversteigerung
Dieses Verfahren dient der Aufhebung einer Eigentumsgemeinschaft. Mehrere Parteien sind Miteigentümer und bieten gegeneinander.
5.107€
Davon je Flurstück
Beträge je Flurstück laut Gutachten. Ob die Teile einzeln oder nur zusammen ausgeboten werden, steht in der amtlichen Bekanntmachung.
Im ersten Termin: Unter 2.554 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 3.575 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
11. November 2026 · 10:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Wipperfürth, Hauptgebäude, Gaulstr. 22-22a, 51688 Wipperfürth, Etage E, Sitzungssaal 2
Aktenzeichen
0011 K 0016/2024
Nächste Schritte
Mittwoch, 4. November 2026
Mittwoch, 11. November 2026
ca. Dezember 2026
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Nordrhein-Westfalen · GrESt 6,5 %
Gesamtinvestition
4.292 €
4.000 € Kaufpreis + 292 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 203 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Gebäude- und Freifläche
Wohnfläche
510 m²
Preis je m²
10 €
Grundstücksfläche
20.085 m²
Baujahr
1961
Nutzungsstatus
Eigengenutzt
Ort
51688 Wipperfürth
Gewerbeimmobilie in Wipperfürth-Kupferberg, Ortsrandlage mit einfacher Gewerbelage, bestehend aus einer 1961 errichteten Werkstatt mit Büros und zwei Wohnungen sowie einer 1965 errichteten Produktions- und Lagerhalle auf einem rund 20.085 m² großen Grundstück. Das Gesamtgrundstück befindet sich über einem ehemaligen Bergwerk, wodurch eine Instabilität des Bodens durch die darunter liegenden Stollen nicht ausgeschlossen werden kann, zudem ist die Fläche im Altlastenkataster als Verdachtsfläche verzeichnet.
Das Erdgeschoss des Hauptgebäudes umfasst überwiegend Werkstatt- und Hallenräume, im Obergeschoss befinden sich zwei Wohnungen und mehrere Büroräume. Die Lagerhalle Zur Grube 17 dient als Produktions- und Lagerfläche. Die Grundstücke sind zum Wertermittlungsstichtag leerstehend beziehungsweise ungenutzt.
Der bauliche Zustand beider Gebäude wird als schlecht mit erheblichem Unterhaltungsstau und allgemeinem Renovierungsbedarf beschrieben. Aufgrund des hohen Modernisierungs- und Sanierungsaufwands sowie der Bodenrisiken bemisst sich der Wert nach dem Liquidationswertverfahren, sodass die einzelnen Flurstücke überwiegend keinen über den Freilegungskosten liegenden Wert erreichen.
Auctia Pro
Laut Wertgutachten handelt es sich um mit Werkstatt mit Büros und Wohnungen und einer Produktions- und Lagerhalle bebaute Grundstücke, insgesamt ca. 20.000 m².
Das Gesamtgrundstück befindet sich auf einem ehemaligen Bergwerk. Es besteht nach dem Gutachten die Möglichkeit, dass der Boden durch die darunter liegenden Stollen instabil wird. Das Bewertungsobjekt ist im Altlastenkataster als Verdachtsfläche aufgeführt.
Die Grundstücke sind ungenutzt.
Es besteht Sanierungs- und Modernisierungsbedarf.
Es ist kein Ansprechpartner benannt worden. Ein Vorabverkauf kann durch das Gericht nicht vermittelt werden. Entsprechende Anfragen werden nicht bearbeitet.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Befunde des Gutachters · 9 Befunde
Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.