Karlstraße 7, 55411 Büdesheim, Rheinland-Pfalz
Verkehrswert
72.000 €
Termin
25. November 2026
09:00 Uhr
72.000€
Im ersten Termin: Unter 36.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 50.400 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
25. November 2026 · 09:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Sitzungssaal 103, Amtsgericht Bingen am Rhein, Mainzer Straße 52, 55411 Bingen am Rhein
Aktenzeichen
0042 K 0033/2025
Verfahren
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Nächste Schritte
Mittwoch, 18. November 2026
Mittwoch, 25. November 2026
ca. Januar 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Rheinland-Pfalz · GrESt 5,0 %
Gesamtinvestition
52.900 €
50.000 € Kaufpreis + 2.900 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 2.535 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Gebäude- und Freifläche
Ort
55411 Büdesheim
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Bingen-Büdesheim
| Gemarkung | Flur, Flurstück | Wirtschaftsart u. Lage | m² | Blatt |
|---|---|---|---|---|
| Bingen-Büdesheim | Flur 14 Nr. 343 | Gebäude- und Freifläche Karlstraße 7 | 135 | 3711 BV 1 |
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Einfamilienhaus und Nebengebäude (schlechter baulicher Zustand)
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.
Gebäude- und Freifläche
Büdesheim
Gebäude-und Freifläche
Bingen
Gebäude- und Freifläche
Bingerbrück
Einfamilienhaus, zweiseitig angebautes
Langenlonsheim