Leipziger Allee 30A, Wallendorf, Sachsen-Anhalt
Verkehrswert
75.000 €
Termin
15. Dezember 2026
11:00 Uhr
75.000€
Im Vergleich: 5 % unter dem mittleren Verkehrswert der 46 Häuser, die aktuell in Sachsen-Anhalt versteigert werden (79.000 €).
Im ersten Termin: Unter 37.500 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 52.500 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
15. Dezember 2026 · 11:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Merseburg, Saal 5
Aktenzeichen
0016 K 0026/2025
Nächste Schritte
Dienstag, 8. Dezember 2026
Dienstag, 15. Dezember 2026
ca. Januar 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Sachsen-Anhalt · GrESt 5,0 %
Gesamtinvestition
56.074 €
53.000 € Kaufpreis + 3.074 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 2.687 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Einfamilienhaus
Ort
Wallendorf
Laut Gutachten ist das Grundstück lfd. Nr. 1 überwiegend unbebaut und hat eine Fläche von 2.185 qm. Auf dem Grundstück befindet sich ein ca. 28 Jahre altes Blockbohlenhaus, das zur Nutzung als Gartenhaus geeignet ist (Gebäudegrundfläche ca. 43 qm).
Das Grundstück lfd. Nr. 2 ist unbebaut, 664 qm groß, ohne eigenen Zugang von der Straße und ohne gesicherten Wegerecht. Auf dem Grundstück liegt ein geschütztes Biotop. Dabei handelt es sich um einen Quellbereich im Quellteich, Rohrkolbenröhricht und Baumbestnand.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.