Zum Moorfeld 11, 29525 Ripdorf, Niedersachsen
Verkehrswert
225.000 €
Termin
11. November 2026
10:00 Uhr
225.000€
Im Vergleich: 18 % über dem mittleren Verkehrswert der 89 Häuser, die aktuell in Niedersachsen versteigert werden (191.000 €).
Im ersten Termin: Unter 112.500 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 157.500 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
11. November 2026 · 10:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Straße 5, Saal 3
Aktenzeichen
0007 K 0030/2024
Verfahren
Zwangsversteigerung
Nächste Schritte
Mittwoch, 4. November 2026
Mittwoch, 11. November 2026
ca. Dezember 2026
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Niedersachsen · GrESt 5,0 %
Gesamtinvestition
167.164 €
158.000 € Kaufpreis + 9.164 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 8.011 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Einfamilienhaus
Ort
29525 Ripdorf
Einfamilienhaus als Betreiberwohnung und Gebäudteil einer Halle
Das Gutachten einschließlich Bilder kann kostenlos unter www.zvg.com
heruntergeladen werden.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.