Eisfelder Straße 4, 98669 Schackendorf, Thüringen
Verkehrswert
126.000 €
Termin
12. November 2026
09:00 Uhr
Davon je Flurstück
Beträge je Flurstück laut Gutachten. Ob die Teile einzeln oder nur zusammen ausgeboten werden, steht in der amtlichen Bekanntmachung.
126.000€
Im Vergleich: 97 % über dem mittleren Verkehrswert der 27 Häuser, die aktuell in Thüringen versteigert werden (64.000 €).
Davon je Flurstück
Beträge je Flurstück laut Gutachten. Ob die Teile einzeln oder nur zusammen ausgeboten werden, steht in der amtlichen Bekanntmachung.
Im ersten Termin: Unter 63.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 88.200 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
12. November 2026 · 09:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Untere Marktstraße 2, 96515 Sonneberg / Raum: 1.27 Sitzungssaal 1. OG
Aktenzeichen
K 0017/2024
Nächste Schritte
Donnerstag, 5. November 2026
Donnerstag, 12. November 2026
ca. Dezember 2026
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Thüringen · GrESt 6,5 %
Gesamtinvestition
94.424 €
88.000 € Kaufpreis + 6.424 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 4.462 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Einfamilienhaus
Wohnfläche
256,58 m²
Preis je m²
491 €
Grundstücksfläche
4.370 m²
Baujahr
ca. 1900
Nutzungsstatus
Eigengenutzt
Ort
98669 Schackendorf
Freistehendes Wohnhaus mit zwei nicht in sich abgeschlossenen Wohnungen im Ortsteil Schackendorf der Gemeinde Veilsdorf, unmittelbar an der Bundesstraße B89 gelegen. Das um 1900 errichtete Gebäude besteht aus dem ursprünglichen Wohnhaus mit Kellergeschoss, Erdgeschoss und ausgebautem Dachgeschoss sowie einem Anfang der 1960er Jahre zu Wohnzwecken ausgebauten ehemaligen bäuerlichen Nebengelass mit Erdgeschoss, 1. Obergeschoss und nicht ausgebautem Dachgeschoss.
Das Erdgeschoss und das darüberliegende Geschoss bieten zusammen rund 256 m² Wohnfläche, verteilt auf mehrere Zimmer, Küchen, Bäder und Nebenräume. Das Grundstück umfasst neben dem bebauten Flurstück 209/6 mit angrenzender Grünfläche auch das unbebaute, verpachtete Flurstück 209/5, das landwirtschaftlich als Grünland genutzt wird und über einen dazwischenliegenden gemeindeeigenen Weg vom Hauptgrundstück getrennt ist. Das bebaute Flurstück wird vom Schuldner selbst zu Wohnzwecken genutzt.
Das Gebäude weist deutlichen Sanierungsbedarf auf: Unterhaltungsrückstände an Putzfassade und Dachvorsprüngen, eine geschädigte Hausecke im Erdgeschoss, mangelhafte Fliesenbeläge, Feuchtigkeitsspuren im Bad sowie Rissbildungen in mehreren Bereichen. Das Kellergeschoss befindet sich in einem heutigen Standards nicht mehr genügenden Zustand und wird bei der Bewertung als wertneutral eingestuft.
Auctia Pro
Grundstück bestehend aus Flst. 209/5: unbebaute Landwirtschaftsfläche (Grünland, verpachtet) und Flst. 209/6: freistehendes eigengenutztes Wohnhaus mit zwei nicht abgeschlossenen Wohnungen und Nebengelass (Garage und Abstellgebäude) samt sich anschließender Grünfläche. Die Flurstücke bilden ein Grundstück, grenzen jedoch nicht unmittelbar aneinander an, dazwischen befindet sich eine Teilfläche als Wegegrundstück im Eigentum der Gemeinde. Baujahr Haus ca. um 1900, Nebengelass um 1960, Wohnfläche: EG ca. 127 m², 1. OG ca. 129 m².
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Bauweise
Massives Wohnhaus mit Kellerwänden überwiegend aus Naturstein, Außenwänden aus Backsteinmauerwerk, teils Betonhohlblocksteinen und Holzfachwerk an den Dachgiebeln. Satteldach mit Dachziegeln aus Beton auf zimmermannsmäßigem Holzdachstuhl, ausgeführt als Kaltdach. Kunststofffenster mit Zweischeibenisolierverglasung, teilweise erneuert.
Befunde des Gutachters · 6 Befunde
Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.