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Einfamilienhaus (Doppelhaushälfte) in Leingarten - Großgartach

Käthe-Kollwitz-Straße 3, 74211 Leingarten - Großgartach, Baden-Württemberg

Versteigerung in 4 Tagen

Verkehrswert

580.000 €

Termin

10. November 2026

13:00 Uhr

Verkehrswert

580.000€

Im Vergleich: 43 % über dem mittleren Verkehrswert der 21 Häuser, die aktuell in Baden-Württemberg versteigert werden (407.000 €).

Wertgrenzen
50 %70 %
290.000406.000

Im ersten Termin: Unter 290.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 406.000 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

10. November 2026 · 13:00 Uhr

Amtsgericht

Heilbronn

Versteigerungsort

Knorrstraße 1, 74074 Heilbronn

Saal: siehe amtliche Bekanntmachung

Aktenzeichen

4 K 33-26

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Dienstag, 3. November 2026

  • 58.000 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Überweisungsfrist abgelaufen
  • Sicherheit noch per Bankbürgschaft oder Scheck im Termin möglich (§ 69 ZVG)
  • Scheck: ab 3. Werktag vor dem Termin ausgestellt
Versteigerungin 4 Tagen

Dienstag, 10. November 2026

  • 13:00 Uhr
  • Amtsgericht Heilbronn
Kaufpreiszahlung

ca. Dezember 2026

Die Frist setzt das Gericht.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Baden-Württemberg · GrESt 5,0 %

Grunderwerbsteuer5,0 %20.300 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %2.030 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %1.218 €
Summe Nebenkosten23.548 €(5,8 %)

Gesamtinvestition

429.548 €

406.000 € Kaufpreis + 23.548 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung58.000 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 20.584 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Einfamilienhaus (Doppelhaushälfte)

Ort

74211 Leingarten - Großgartach

Amtliche Objektbeschreibung

4 K 33-26: Einfamilienhaus (Doppelhaushälfte) in Leingarten - Großgartach

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.