Am Hisselsberg 18a, Arzell, Hessen
Verkehrswert
200.000 €
Termin
17. Februar 2027
10:00 Uhr
200.000€
Im Vergleich: 16 % unter dem mittleren Verkehrswert der 101 Häuser, die aktuell in Hessen versteigert werden (238.040 €).
Im ersten Termin: Unter 100.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 140.000 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
17. Februar 2027 · 10:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Raum 200, 2. OG, Kegelspielhaus, Am Anger 2, 36088 Hünfeld
Aktenzeichen
0022 K 0003/2025
Nächste Schritte
Mittwoch, 10. Februar 2027
Mittwoch, 17. Februar 2027
ca. März 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Hessen · GrESt 6,0 %
Gesamtinvestition
149.520 €
140.000 € Kaufpreis + 9.520 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 7.098 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Einfamilienhaus
Ort
Arzell
Kellergeschoss: Flur Bad/WC, Schlafzimmer, Gästezimmer, Waschküche/Heizung: 64 m² Erdgeschoss: Flur, WC, Küche+Essbereich, Wohnzimmer: 64 m² Dachgeschoss: Nicht ausgebaut Hanglage im allgemeinen Wohngebiet, Zuwegung über Anliegerstraße Sicherung der Erschließung durch Baulasten Gaszentralheizung/Therme aus den 2000er Jahren, Holzofen im Wohnzimmer EG, Einfacher, überwiegend gepflegter Zustand Baujahr: ursprünglich 1980, bewertungsrelevant: 1989
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.