Erlenweg 6, 97647 Nordheim v. d. Rhön, Bayern
Verkehrswert
269.000 €
Termin
9. Dezember 2026
Uhrzeit noch nicht bekannt
269.000€
Im Vergleich: 26 % unter dem mittleren Verkehrswert der 54 Häuser, die aktuell in Bayern versteigert werden (365.000 €).
Im ersten Termin: Unter 134.500 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 188.300 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
9. Dezember 2026
Uhrzeit noch nicht bekannt, siehe amtliche Bekanntmachung
Amtsgericht
Versteigerungsort
Sitzungssaal 701 des Amtsgerichtes Schweinfurt, Jägersbrunnen 6
Aktenzeichen
0801 K 0048/2025
Nächste Schritte
Mittwoch, 2. Dezember 2026
Mittwoch, 9. Dezember 2026
ca. Januar 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Bayern · GrESt 3,5 %
Gesamtinvestition
196.084 €
188.000 € Kaufpreis + 8.084 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 9.532 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Einfamilienhaus
Ort
97647 Nordheim v. d. Rhön
| Gemarkung | Flurstück | Wirtschaftsart u. Lage | Anschrift | Hektar | Blatt |
|---|---|---|---|---|---|
| Nordheim v.d. Rhön | 1396/11 | Gebäude- und Freifläche | Erlenweg 6 | 0,0710 | 3632 |
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
nicht unterkellertes Einfamilienhaus mit Erdgeschoss und ausgebautem Dachgeschoss sowie Garage und Carport, Wohnfläche EG rd. 70 m². DG rd. 48 m²; Baujahr 2007, Austausch Gas-Brennwerttherme 2024; seit Herbst 2024 leerstehend;
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.