Hauptstraße 14, 67701 Schallodenbach, Rheinland-Pfalz
Verkehrswert
130.000 €
Termin
26. November 2026
14:30 Uhr
130.000€
Im Vergleich: 24 % unter dem mittleren Verkehrswert der 85 Häuser, die aktuell in Rheinland-Pfalz versteigert werden (170.000 €).
Im ersten Termin: Unter 65.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 91.000 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
26. November 2026 · 14:30 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Kaiserslautern, Bahnhofstraße 24, 67655 Kaiserslautern, Sitzungssaal 15
Aktenzeichen
0002 K 0098/2025
Verfahren
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Nächste Schritte
Donnerstag, 19. November 2026
Donnerstag, 26. November 2026
ca. Januar 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Rheinland-Pfalz · GrESt 5,0 %
Gesamtinvestition
96.278 €
91.000 € Kaufpreis + 5.278 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 4.614 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Einfamilienhaus
Ort
67701 Schallodenbach
Einfamilienhaus mit Nebengebäude, 1 1/2geschossig, voll unterkellert, Baujahr ca. 1900, ca. 1999 Innenausbau modernisiert, ca. 143. qm Wohnfläche, Öl-Heizung
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.