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Einfamilienhaus in Eisenberg

Ebertsheimer Straße 22 a, 67304 Eisenberg, Rheinland-Pfalz

Versteigerung in 19 Tagen

Verkehrswert

330.000 €

Termin

25. November 2026

10:15 Uhr

Satellitenansicht der Lage
Satellitenansicht der Lage, kein Objektfoto vorhanden

Verkehrswert

330.000€

Im Vergleich: 94 % über dem mittleren Verkehrswert der 85 Häuser, die aktuell in Rheinland-Pfalz versteigert werden (170.000 €).

Wertgrenzen
50 %70 %
165.000231.000

Im ersten Termin: Unter 165.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 231.000 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

25. November 2026 · 10:15 Uhr

Versteigerungsort

Sitzungssaal 1, Amtsgericht Rockenhausen, Kreuznacher Straße 37, 67806 Rockenhausen

Aktenzeichen

0001 K 0024/2025

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Mittwoch, 18. November 2026

  • 33.000 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerung

Mittwoch, 25. November 2026

  • 10:15 Uhr
  • Amtsgericht Rockenhausen in Rheinland-Pfalz
Kaufpreiszahlung

ca. Januar 2027

Die Frist setzt das Gericht.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.

Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Rheinland-Pfalz · GrESt 5,0 %

Grunderwerbsteuer5,0 %11.550 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %1.155 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %693 €
Summe Nebenkosten13.398 €(5,8 %)

Gesamtinvestition

244.398 €

231.000 € Kaufpreis + 13.398 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung33.000 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 11.712 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Einfamilienhaus

Ort

67304 Eisenberg

Amtliche Objektbeschreibung

Eingetragen im Grundbuch von Eisenberg

Gemarkung

Flur, Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage

m²

Blatt

Eisenberg

1767

Gebäude- und Freifläche

Ebertsheimer Straße 22 a

950

1869 BV 2

|

Objektbeschreibung:

Einfamilienhaus mit Garagenanbau

Keine Innenbesichtigung

Verkehrswert:

330.000,00 €

Die erste Beschlagnahme des Grundstücks erfolgte am 03.05.2025

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.