Donnersbergstraße 40, 67294 Morschheim, Rheinland-Pfalz
Verkehrswert
200.000 €
Termin
20. Januar 2027
10:30 Uhr
200.000€
Im Vergleich: 18 % über dem mittleren Verkehrswert der 85 Häuser, die aktuell in Rheinland-Pfalz versteigert werden (170.000 €).
Im ersten Termin: Unter 100.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 140.000 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
20. Januar 2027 · 10:30 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Sitzungssaal 1, Amtsgericht Rockenhausen, Kreuznacher Straße 37, 67806 Rockenhausen
Aktenzeichen
0001 K 0034/2024
Nächste Schritte
Mittwoch, 13. Januar 2027
Mittwoch, 20. Januar 2027
ca. März 2027
Die Frist setzt das Gericht.
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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Rheinland-Pfalz · GrESt 5,0 %
Gesamtinvestition
148.120 €
140.000 € Kaufpreis + 8.120 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 7.098 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Einfamilienhaus
Ort
67294 Morschheim
Eingetragen im Grundbuch von Morschheim
Gemarkung
Flur, Flurstück
Wirtschaftsart u. Lage
m²
Blatt
Morschheim
185/1
Gebäude- und Freifläche
Donnersbergstraße 40
649
739 BV 1
|
Objektbeschreibung:
Eingeschossiges, unterkellertes Einfamilienhaus mit zweigeschossigem Anbau
Verkehrswert:
200.000,00 €
Die erste Beschlagnahme des Grundstücks erfolgte am 18.07.2024.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.