Kirchstraße 12, 56825 Urschmitt, Rheinland-Pfalz
Verkehrswert
190.000 €
Termin
10. Dezember 2026
10:15 Uhr
190.000€
Im Vergleich: 12 % über dem mittleren Verkehrswert der 85 Häuser, die aktuell in Rheinland-Pfalz versteigert werden (170.000 €).
Im ersten Termin: Unter 95.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 133.000 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
10. Dezember 2026 · 10:15 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Cochem, Ravenéstraße 39, Sitzungssaal 100
Aktenzeichen
0013 K 0003/2024
Nächste Schritte
Donnerstag, 3. Dezember 2026
Donnerstag, 10. Dezember 2026
ca. Januar 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Rheinland-Pfalz · GrESt 5,0 %
Gesamtinvestition
140.714 €
133.000 € Kaufpreis + 7.714 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 6.743 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Einfamilienhaus
Ort
56825 Urschmitt
| Gemarkung | Flur, Flurstück | Wirtschaftsart u. Lage | m² | Blatt |
|---|---|---|---|---|
| Urschmitt | Flur 5 Nr. 93/1 | Gebäude- und Freifläche Kirchstraße 12 | 629 | 586 BV 2 |
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Einfamilienwohnhaus (Doppelhaushälfte); eingeschossig; ein zu Wohnzwecken ausgebauter Raum im Dachgeschoss (Annahme nach Bauplan); unterkellert (Annahme gemäß Bauplan) Wohn-/Nutzfläche: 117,80 m² Baujahr: um 1986/87
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.