Max-Planck-Straße 8, 14473 Mahlow, Brandenburg
Verkehrswert
480.000 €
Termin
16. Dezember 2026
10:00 Uhr
480.000€
Im Vergleich: 80 % über dem mittleren Verkehrswert der 33 Häuser, die aktuell in Brandenburg versteigert werden (266.000 €).
Im ersten Termin: Unter 240.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 336.000 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
16. Dezember 2026 · 10:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam, Saal 215
Aktenzeichen
0002 K 0222/2026
Nächste Schritte
Mittwoch, 9. Dezember 2026
Mittwoch, 16. Dezember 2026
ca. Januar 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Brandenburg · GrESt 6,5 %
Gesamtinvestition
360.528 €
336.000 € Kaufpreis + 24.528 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 17.035 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Einfamilienhaus
Ort
14473 Mahlow
| Gemarkung | Flur, Flurstück | Wirtschaftsart u. Lage | Anschrift | m² |
|---|---|---|---|---|
| Mahlow | Flur 1, Flurstück 442 | Gebäude- und Freifläche | Max-Planck-Straße 8 | 978 |
-
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Das Grundstück ist mit einem kleinen Einfamilienhaus (Baujahr: ca. 1980, Wohnfläche ca. 41 m²) und einer Garage bebaut. Das Wohnhaus ist teilweise unterkellert. Zum Zeitpunkt der Besichtigung stand das Objekt leer.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.