Görsdorf 6a, 14473 Görsdorf, Brandenburg
Verkehrswert
200.000 €
Termin
1. Dezember 2026
13:00 Uhr
200.000€
Im Vergleich: 25 % unter dem mittleren Verkehrswert der 33 Häuser, die aktuell in Brandenburg versteigert werden (266.000 €).
Im ersten Termin: Unter 100.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 140.000 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
1. Dezember 2026 · 13:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam, Saal 215
Aktenzeichen
0002 K 0170/2026
Nächste Schritte
Dienstag, 24. November 2026
Dienstag, 1. Dezember 2026
ca. Januar 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Brandenburg · GrESt 6,5 %
Gesamtinvestition
150.220 €
140.000 € Kaufpreis + 10.220 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 7.098 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Einfamilienhaus
Ort
14473 Görsdorf
| Gemarkung | Flur, Flurstück | Wirtschaftsart u. Lage | Anschrift | m² |
|---|---|---|---|---|
| Görsdorf | Flur 2, Flurstück 571 | Gebäude- und Freifläche | Görsdorf 6a | 836 |
-
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Das Grundstück ist in Görsdorf 6a, 15936 Dahmetal OT Görsdorf, gelegen und mit einem einseitig angebauten, nicht unterkellerten, eingeschossigen Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss bebaut (Bj. ca. 2013, Wfl. ca. 125 m²). Es ist Bestandteil eines Bodendenkmals. Nach Kenntnis des Gerichts ist das Objekt eigengenutzt. Der Sachverständige konnte es nur von außen besichtigen. Der Bau- und Unterhaltungszustand ist, soweit von außen erkennbar, insgesamt gut.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.