Thälmannstraße 4, 06905 Pretzsch, Sachsen-Anhalt
Verkehrswert
68.000 €
Termin
1. Dezember 2026
10:30 Uhr
68.000€
Im Vergleich: etwa so hoch wie der mittlere Verkehrswert der 34 Häuser, die aktuell in Sachsen-Anhalt versteigert werden (65.500 €).
Im ersten Termin: Unter 34.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 47.600 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
1. Dezember 2026 · 10:30 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Wittenberg, Saal: 103
Aktenzeichen
0013 K 0024/2025
Nächste Schritte
Dienstag, 24. November 2026
Dienstag, 1. Dezember 2026
ca. Januar 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Sachsen-Anhalt · GrESt 5,0 %
Gesamtinvestition
50.784 €
48.000 € Kaufpreis + 2.784 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 2.434 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Einfamilienhaus
Ort
06905 Pretzsch
zwei Grundstücke, die als wirtschaftliche Einheit genutzt wurden:
lfd. Nr. 1 [Flst. 94]: Einfamilienhaus [einseitig angebaut um 1900, Modernisierung/Instandsetzung 1995/2018, Teilkeller, EG u. OG, ohne DG-Ausbau, rückseitiger Anbau] mit Außen- und Nebenanlagen [eingeschossiges Nebengebäude mit Bodenraum u. Teilkeller]; keine eigene Zufahrtsmöglichkeit
lfd. Nr. 2 [Flst. 461/59]: Zufahrtsfläche mit Pkw-Stellplatz [Schuppen als Massivbau, Überdachung als Stellplatz mit Zufahrt über Hubschwingtor]; erreichbar über Flurstück 131 (Gasse zwischen Markt u. Elbstraße)
Nähere Angaben zum Objekt finden Sie über den untenstehehenden Link zu Internetseite des Amtsgerichts.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.