Südring 1, 04808 Wurzen, Sachsen
Verkehrswert
210.000 €
Termin
24. Februar 2027
10:00 Uhr
210.000€
Im Vergleich: 75 % über dem mittleren Verkehrswert der 27 Häuser, die aktuell in Sachsen versteigert werden (120.000 €).
Im ersten Termin: Unter 105.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 147.000 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
24. Februar 2027 · 10:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Saal 101, 1. OG, Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64, 04275 Leipzig
Aktenzeichen
0467 K 0266/2025
Nächste Schritte
Mittwoch, 17. Februar 2027
Mittwoch, 24. Februar 2027
ca. April 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Sachsen · GrESt 5,5 %
Gesamtinvestition
156.261 €
147.000 € Kaufpreis + 9.261 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 7.453 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Einfamilienhaus
Ort
04808 Wurzen
Einfamilienhaus in Südring 1, 04808 Wurzen Doppelhaushälfte, bestehend aus KG, EG mit Terrasse, ausgebautem DG, ca. 180 qm Wohn-/Nutzfläche Bj. 1989/90, später kleinere Modernisierungen (Ölheizung, Fenster, Farbanstrich der Fassade, Um-/Neueindeckung des Daches), Carport, Holzgartenhaus und Freisitzfläche
Gutachten Download unter www.zvsachsen.de
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.