Zeppelinstraße 4, 89281 Altenstadt, Bayern
Verkehrswert
525.000 €
Termin
18. November 2026
Uhrzeit noch nicht bekannt
525.000€
Im Vergleich: 44 % über dem mittleren Verkehrswert der 54 Häuser, die aktuell in Bayern versteigert werden (365.000 €).
Im ersten Termin: Unter 262.500 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 367.500 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
18. November 2026
Uhrzeit noch nicht bekannt, siehe amtliche Bekanntmachung
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht 89231 Neu-Ulm, Schützenstr. 60, Sitzungssaal 103/I:Stock
Aktenzeichen
0003 K 0017/2025
Nächste Schritte
Mittwoch, 11. November 2026
Mittwoch, 18. November 2026
ca. Dezember 2026
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Bayern · GrESt 3,5 %
Gesamtinvestition
383.824 €
368.000 € Kaufpreis + 15.824 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 18.658 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Einfamilienhaus
Ort
89281 Altenstadt
| lfd.Nr. | Gemarkung | Flurstück | Wirtschaftsart u. Lage | Anschrift | Hektar | Blatt |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Altenstadt | 1386/18 | Gebäude- und Freifläche | Zeppelinstraße 4 | 0,0600 | 3826 |
| 2 | Altenstadt | 1409/1 | Gebäude- und Freifläche | Nähe Zeppelinstraße | 0,0262 | 3826 |
-
Lfd. Nr. 1
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Einfamilienhaus mit Doppelgarage und PV-Anlage;
Lfd. Nr. 2
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
;
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.