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Eigentumswohnung im Erbbaurecht

Pastor-Schmitz-Straße 6, 46485 Obrighoven, Nordrhein-Westfalen

Versteigert wird: eine einzelne Wohnung im Gebäude

Versteigerung in 10 Tagen

Verkehrswert

160.000 €

Termin

16. November 2026

09:30 Uhr

Zwangsvollstreckung

Verkehrswert

160.000€

Im Vergleich: 138 % über dem mittleren Verkehrswert der 109 Eigentumswohnungen, die aktuell in Nordrhein-Westfalen versteigert werden (67.100 €).

Wertgrenzen
50 %70 %
80.000112.000

Im ersten Termin: Unter 80.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 112.000 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

16. November 2026 · 09:30 Uhr

Versteigerungsort

Amtsgericht Wesel, Hauptgebäude, Herzogenring 33, 46483 Wesel, Etage 1, Sitzungssaal 106

Aktenzeichen

0014 K 0002/2026

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Montag, 9. November 2026

  • 16.000 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerungin 10 Tagen

Montag, 16. November 2026

  • 09:30 Uhr
  • Amtsgericht Wesel in Nordrhein-Westfalen
Kaufpreiszahlung

ca. Dezember 2026

Die Frist setzt das Gericht.

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Auctia Pro wertet sie für Sie aus.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.

Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Nordrhein-Westfalen · GrESt 6,5 %

Grunderwerbsteuer6,5 %7.280 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %560 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %336 €
Summe Nebenkosten8.176 €(7,3 %)

Gesamtinvestition

120.176 €

112.000 € Kaufpreis + 8.176 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung16.000 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 5.678 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Eigentumswohnung

Wohnfläche

76 m²

Preis je m²

2.105 €

Baujahr

1993

Zimmer

3

Nutzungsstatus

Eigengenutzt

Ort

46485 Obrighoven

Objektbeschreibung

Diese Eigentumswohnung im Obergeschoss eines Mehrparteienhauses mit insgesamt 12 Wohneinheiten liegt im Stadtteil Obrighoven der Hansestadt Wesel, in einem Gebiet mit überwiegender Reihen- und Doppelhausbebauung. Das Gebäude wurde um 1993 errichtet und verfügt über Verblendmauerwerk als Außenansicht, das Sondereigentum umfasst zudem einen zugehörigen Kellerraum.

Die Wohnung im Obergeschoss gliedert sich in Bad, zwei Schlafzimmer, Küche, Wohnzimmer und Diele, hinzu kommen ein Balkon und ein zugewiesener Stellplatz. Das Objekt wird nach Einschätzung des Gutachters höchstwahrscheinlich eigengenutzt, gültige Mietverträge liegen nicht vor.

Eine Innenbesichtigung war aufgrund der Abwesenheit der Eigentümerin nicht möglich, sodass Ausbauzustand und mögliche Mängel nicht abschließend beurteilt werden konnten. Der Gutachter setzt deshalb einen Risikoabschlag von 10 Prozent an, was bei einer Investitionsentscheidung berücksichtigt werden sollte.

Auctia Pro

Das zeigt Pro zusätzlich zu diesem Objekt

  • Wertermittlung: Ertragswert, Liegenschaftszins
  • 4 Eintragungen in Abteilung II, also Lasten und Beschränkungen
  • 2 Einheiten mit Fläche, Ist-Miete und Marktmiete
  • Weitere Eckdaten: Restnutzungsdauer und 2 mehr
  • 3 weitere Fotos zum Objekt
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Amtliche Objektbeschreibung

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um eine im Obergeschoss gelegene Eigentumswohnung nebst Kellerraum (Wohnungserbbaurecht) in Wesel Obrighoven.

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Das sagt das Gutachten

Bauweise

Zweischaliges Mauerwerk mit tragender Innenschale und Verblendschale, dazwischen Wärmedämmung.

Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.