Goethestraße 2-8, 04651 Bad Lausick, Sachsen
Verkehrswert
46.000 €
Termin
25. November 2026
10:00 Uhr
46.000€
Im Vergleich: 63 % unter dem mittleren Verkehrswert der 23 Eigentumswohnungen, die aktuell in Sachsen versteigert werden (123.500 €).
Im ersten Termin: Unter 23.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 32.200 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
25. November 2026 · 10:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Saal 101, 1. OG, Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64, 04275 Leipzig
Aktenzeichen
0467 K 0147/2024
Verfahren
Zwangsversteigerung
Nächste Schritte
Mittwoch, 18. November 2026
Mittwoch, 25. November 2026
ca. Januar 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Sachsen · GrESt 5,5 %
Gesamtinvestition
34.016 €
32.000 € Kaufpreis + 2.016 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 1.622 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Eigentumswohnung
Ort
04651 Bad Lausick
3 Raum-Wohnung in viergeschossigen MFH mit 4 Hauseingängen und insgesamt 48 WE, Baujahr: 1967, Sanierung: 1994, Wohnfläche: 57,11 qm, im 1. OG, ohne Balkon, zum Wertermittlungsstichtag vermietet, fehlende Innenbesichtigung durch gerichtlich bestellte Sachverständige im Verkehrswert berücksichtigt; Warmwasserversorgung über Gaszentralheizung
Gutachten Download unter www.zvsachsen.de
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.