Lärchenweg 9b, 04425 Taucha, Sachsen
Verkehrswert
31.000 €
Termin
19. Januar 2027
10:00 Uhr
31.000€
Im Vergleich: 75 % unter dem mittleren Verkehrswert der 23 Eigentumswohnungen, die aktuell in Sachsen versteigert werden (123.500 €).
Im ersten Termin: Unter 15.500 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 21.700 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
19. Januar 2027 · 10:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Saal 101, 1. OG, Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64, 04275 Leipzig
Aktenzeichen
0467 K 0103/2025
Nächste Schritte
Dienstag, 12. Januar 2027
Dienstag, 19. Januar 2027
ca. März 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Sachsen · GrESt 5,5 %
Gesamtinvestition
23.386 €
22.000 € Kaufpreis + 1.386 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 1.115 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Eigentumswohnung
Ort
04425 Taucha
Lärchenweg 9b, 04425 Taucha: nach ATP 2-Raum-Wohnung im Souterrain mit Kochecke, kleinem Bad/WC, Abstellraum und Terrasse (Lichthof); tatsächl. sind Innenwände wegen Sanierungsarbeiten zurückgebaut, ca. 59 m² Wohnfläche, wg. vergangener Feuchteproble me ist der Ausbau des SE vielfach zurückgebaut und vor Nutzungsaufnahme erst herzu stellen, besonderer Beschluss der Eigentümergemeinschaft bzgl. Kostentragung für Ausbau; Kfz-Stellplatz im Freien
Gutachten Download unter www.zvsachsen.de
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.