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Ehemaliger Bauernhof in Kobrow

Weg zum Hofsee 23, 19406 Kobrow, Mecklenburg-Vorpommern

Versteigerung in 5 Tagen

Verkehrswert

126.000 €

Termin

11. November 2026

09:30 Uhr

Verkehrswert

126.000€

Wertgrenzen
50 %70 %
63.00088.200

Im ersten Termin: Unter 63.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 88.200 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

11. November 2026 · 09:30 Uhr

Versteigerungsort

Moltkeplatz 2, 19370 Parchim

Saal: siehe amtliche Bekanntmachung

Aktenzeichen

15 K 16-25

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Mittwoch, 4. November 2026

  • 12.600 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Überweisungsfrist abgelaufen
  • Sicherheit noch per Bankbürgschaft oder Scheck im Termin möglich (§ 69 ZVG)
  • Scheck: ab 3. Werktag vor dem Termin ausgestellt
Versteigerungin 5 Tagen

Mittwoch, 11. November 2026

  • 09:30 Uhr
  • Amtsgericht Ludwigslust Zweigstelle Parchim
Kaufpreiszahlung

ca. Dezember 2026

Die Frist setzt das Gericht.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Mecklenburg-Vorpommern · GrESt 6,0 %

Grunderwerbsteuer6,0 %5.280 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %440 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %264 €
Summe Nebenkosten5.984 €(6,8 %)

Gesamtinvestition

93.984 €

88.000 € Kaufpreis + 5.984 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung12.600 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 4.462 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Ehemaliger Bauernhof

Ort

19406 Kobrow

Amtliche Objektbeschreibung

15 K 16-25: Ehemaliger Bauernhof in Kobrow OT Kobrow I

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.