Zur Karte

Doppelhaushälfte mit 2 Garagen

Lange Straße 27, 17089 Siedenbollentin, Mecklenburg-Vorpommern

Versteigerung in 41 Tagen

Verkehrswert

74.000 €

Termin

18. Dezember 2026

10:00 Uhr

Zwangsvollstreckung

Verkehrswert

74.000€

Im Vergleich: 60 % unter dem mittleren Verkehrswert der 37 Häuser, die aktuell in Mecklenburg-Vorpommern versteigert werden (185.000 €).

Wertgrenzen
50 %70 %
37.00051.800

Im ersten Termin: Unter 37.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 51.800 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

18. Dezember 2026 · 10:00 Uhr

Amtsgericht

Neubrandenburg

Versteigerungsort

Friedrich-Engels-Ring 17, 17033 Neubrandenburg

Saal: siehe amtliche Bekanntmachung

Aktenzeichen

611 K 47-25

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Freitag, 11. Dezember 2026

  • 7.400 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerung

Freitag, 18. Dezember 2026

  • 10:00 Uhr
  • Amtsgericht Neubrandenburg
Kaufpreiszahlung

ca. Januar 2027

Die Frist setzt das Gericht.

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Auctia Pro wertet sie für Sie aus.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Mecklenburg-Vorpommern · GrESt 6,0 %

Grunderwerbsteuer6,0 %3.120 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %260 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %156 €
Summe Nebenkosten3.536 €(6,8 %)

Gesamtinvestition

55.536 €

52.000 € Kaufpreis + 3.536 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung7.400 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 2.636 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Einfamilienhaus (Doppelhaushälfte) mit 2 Garagen

Wohnfläche

81 m²

Preis je m²

914 €

Grundstücksfläche

548 m²

Baujahr

1935

Zimmer

4

Nutzungsstatus

Eigengenutzt

Ort

17089 Siedenbollentin

Objektbeschreibung

Doppelhaushälfte mit Garten in Siedenbollentin, Lange Straße 27, in einfacher dörflicher Wohnlage. Das Gebäude stammt ca. 1935, ist eingeschossig, nicht unterkellert und hat ein ausgebautes Dachgeschoss mit einem Anbau auf der Hofseite. Die Autobahnzufahrt A 20 liegt rund 5 km entfernt.

Das Erdgeschoss umfasst zwei Zimmer, Bad, Hauswirtschaftsraum und Flur, das Dachgeschoss zwei weitere Zimmer. Das Objekt ist leerstehend, die Gebäude waren nach Auskunft der Miteigentümerin früher eigengenutzt.

Es besteht Unterhaltungsstau und allgemeiner Renovierungsbedarf. Der Fußboden im Wohnzimmer ist defekt, im Kinderzimmer fehlt der Fußbodenaufbau, und Wände weisen Nässeschäden auf. Das Dachgeschoss wurde komplett erneuert.

Auctia Pro

Das zeigt Pro zusätzlich zu diesem Objekt

  • 6 Befunde aus dem Gutachten, 1 davon als schwer eingestuft
  • Wertermittlung: Sachwert, Ertragswert, Liegenschaftszins
  • 1 Eintragung in Abteilung II, also Lasten und Beschränkungen
  • Zeitstrahl der Modernisierungen mit Jahresangaben
  • Energie: Endenergieverbrauch, Heizungstyp, Energieträger
  • Weitere Eckdaten: Restnutzungsdauer und 1 mehr
  • 5 weitere Fotos zum Objekt
Pro freischaltenKostenloses Konto anlegen, dann Pro 7 Tage gratis testen, danach 17,90 € im Monat.

Amtliche Objektbeschreibung

611 K 47-25: Einfamilienhaus (Doppelhaushälfte) mit 2 Garagen in Siedenbollentin

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Das sagt das Gutachten

Bauweise

Massivbau aus zweischaligem Ziegelmauerwerk, verputzt und nicht unterkellert. Satteldach mit Dachsteinen auf einer Holzkonstruktion. Kunststofffenster mit Doppelverglasung und mechanischen Rollläden.

Befunde des Gutachters · 6 Befunde

  • Innenausbau (6)

Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.