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Doppelhaushälfte in Wolfgruben

Untere Bergstraße 13, 35232 Wolfgruben, Hessen

Versteigerung in 5 Tagen

Verkehrswert

126.000 €

Termin

11. November 2026

11:00 Uhr

Zwangsvollstreckung

Verkehrswert

126.000€

Im Vergleich: 37 % unter dem mittleren Verkehrswert der 42 Häuser, die aktuell in Hessen versteigert werden (199.000 €).

Wertgrenzen
50 %70 %
63.00088.200

Im ersten Termin: Unter 63.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 88.200 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

11. November 2026 · 11:00 Uhr

Versteigerungsort

Amtsgericht Biedenkopf, Hainstraße 72, 35216 Biedenkopf, Saal 110 HG

Aktenzeichen

0070 K 0013/2025

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Mittwoch, 4. November 2026

  • 12.600 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Überweisungsfrist abgelaufen
  • Sicherheit noch per Bankbürgschaft oder Scheck im Termin möglich (§ 69 ZVG)
  • Scheck: ab 3. Werktag vor dem Termin ausgestellt
Versteigerungin 5 Tagen

Mittwoch, 11. November 2026

  • 11:00 Uhr
  • Amtsgericht Biedenkopf in Hessen
Kaufpreiszahlung

ca. Dezember 2026

Die Frist setzt das Gericht.

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Auctia Pro wertet sie für Sie aus.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Hessen · GrESt 6,0 %

Grunderwerbsteuer6,0 %5.280 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %440 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %264 €
Summe Nebenkosten5.984 €(6,8 %)

Gesamtinvestition

93.984 €

88.000 € Kaufpreis + 5.984 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung12.600 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 4.462 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Einfamilienhaus

Wohnfläche

128,2 m²

Preis je m²

983 €

Grundstücksfläche

988 m²

Baujahr

1959

Nutzungsstatus

Eigengenutzt

Ort

35232 Wolfgruben

Objektbeschreibung

Doppelhaushälfte in Dautphetal-Wolfgruben, Ortsteil mit rund 630 Einwohnern, in mittlerer Wohnlage nahe dem Ortskern. Das eingeschossige Gebäude aus dem Jahr 1959 ist massiv gebaut, vollständig unterkellert und verfügt über ein vollständig ausgebautes Dachgeschoss auf einem 988 m² großen Eckgrundstück.

Das Erdgeschoss umfasst Diele, Garderobe, WC, Küche, Esszimmer, Wohnzimmer und Terrasse, während im Dachgeschoss zwei Kinderzimmer, Flur, Kammer, Bad und ein großes Schlafzimmer untergebracht sind. Das Objekt ist eigengenutzt, steht jedoch derzeit leer, sodass ein sofortiger Bezug möglich wäre.

Das Gebäude ist gepflegt und instandgehalten, jedoch wurden keine wesentlichen Modernisierungen durchgeführt: Elektroinstallation und Sanitärbereiche sind deutlich überaltert, die Wärmedämmung ist unzureichend. Mittelfristig ist eine umfassende Sanierung erforderlich.

Auctia Pro

Das zeigt Pro zusätzlich zu diesem Objekt

  • 5 Befunde aus dem Gutachten
  • Wertermittlung: Sachwert, Ertragswert, Liegenschaftszins
  • Grundbuch: Blatt, Gemarkung
  • 3 Einheiten mit Fläche, Ist-Miete und Marktmiete
  • Zeitstrahl der Modernisierungen mit Jahresangaben
  • Energie: Heizungstyp, Energieträger
  • 3 weitere Angaben in den Eckdaten
  • 5 weitere Fotos zum Objekt
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Amtliche Objektbeschreibung

Einfamilienhaus

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Das sagt das Gutachten

Bauzustand

Normal

Das Objekt befindet sich laut Gutachter in einem gepflegten und instandgehaltenen Zustand, jedoch wurden keinerlei Modernisierungen durchgeführt.

Bauweise

Einfachfenster mit Doppelverglasung.

Befunde des Gutachters · 5 Befunde

  • Elektro
  • Sanitär
  • Dach
  • Innenausbau
  • Fassade

Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.