Kurzlipsdorf 9, 14913 Blönsdorf, Brandenburg
Verkehrswert
80.000 €
Termin
2. Dezember 2026
13:00 Uhr
80.000€
Im Vergleich: 70 % unter dem mittleren Verkehrswert der 33 Häuser, die aktuell in Brandenburg versteigert werden (266.000 €).
Im ersten Termin: Unter 40.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 56.000 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
2. Dezember 2026 · 13:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam, Saal 215
Aktenzeichen
0002 K 0237/2026
Nächste Schritte
Mittwoch, 25. November 2026
Mittwoch, 2. Dezember 2026
ca. Januar 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Brandenburg · GrESt 6,5 %
Gesamtinvestition
60.088 €
56.000 € Kaufpreis + 4.088 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 2.839 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Doppelhaushälfte
Ort
14913 Blönsdorf
Flur 9, Flurstück 7/10
Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche, Kurzlipsdorf 9, 1.003m²
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Auf dem eigen genutzten Grundstück befinden sich eine unterkellerte Doppelhaushälfte mit Satteldach (Keller, Erdgeschoss sowie ausgebautes Dachgeschoss) sowie 5 Nebengebäude.
Das Baujahr des Wohnhauses wird auf ca. 1959 datiert, der Anbau vermutlich 1995, das Dachgeschoss wurde 2020 neu ausgebaut. Die Wohnfläche wird laut Gutachten auf ca. 91 m² angegeben, dabei ca. 57 m² im Erdgeschoss und 35 m² im Dachgeschoss.;
Das Gutachten erhalten Sie auf zvg.com.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.