Schwedenweg 6, 06120 Lettin, Sachsen-Anhalt
Verkehrswert
122.000 €
Termin
8. Dezember 2026
10:00 Uhr
122.000€
Im Vergleich: 86 % über dem mittleren Verkehrswert der 34 Häuser, die aktuell in Sachsen-Anhalt versteigert werden (65.500 €).
Im ersten Termin: Unter 61.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 85.400 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
8. Dezember 2026 · 10:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Str. 16, 06112 Halle (Saale), Saal 2.047
Aktenzeichen
0055 K 0031/2025
Nächste Schritte
Dienstag, 1. Dezember 2026
Dienstag, 8. Dezember 2026
ca. Januar 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Sachsen-Anhalt · GrESt 5,0 %
Gesamtinvestition
89.930 €
85.000 € Kaufpreis + 4.930 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 4.310 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Doppelhaushälfte
Ort
06120 Lettin
Das Grundstück ist mit einer Doppelhaushälfte und Nebengebäuden bebaut. Die Gebäude wurden 1962 errichtet und um 2000 modernisiert. Die Doppelhaushälfte ist unterkellert und verfügt über ein ausgebautes Dachgeschoss. Im Kellergeschoss befindet sich das Bad, im Erdgeschoss, 1 Zimmer, Küche und WC und im Dachgeschoss 3 Zimmer. Ein Teil der Nebengebäude ist ebenfalls als Wohnraum ausgebaut. Dort befinden sich 2 Zimmer, Kochnische und ein Bad. Die Wohnfläche beträgt insgesamt 114 m². Es besteht Unterhaltungsstau. Das Grundstück macht insgesamt einen vernachlässigten Eindruck. Es ist zzt. ungenutzt. Die postalische Anschrift lautet: Schwedenweg 6, 06120 Halle (Saale) OT Lettin.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.