Ortsstraße 8, 07318 Wittmannsgereuth, Thüringen
Verkehrswert
197.000 €
Termin
1. Dezember 2026
09:00 Uhr
197.000€
Im ersten Termin: Unter 98.500 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 137.900 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
1. Dezember 2026 · 09:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Marktstraße 54, 07407 Rudolstadt / Raum: IV Sitzungssaal 1. OG
Aktenzeichen
K 0064/2023
Verfahren
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Nächste Schritte
Dienstag, 24. November 2026
Dienstag, 1. Dezember 2026
ca. Januar 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Thüringen · GrESt 6,5 %
Gesamtinvestition
148.074 €
138.000 € Kaufpreis + 10.074 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 6.997 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
bebautes Grundstück
Ort
07318 Wittmannsgereuth
Objekt 1: Bestandteil eines ehemaligen Vierseitenhofes, bebaut mit einem Zweifamilienhaus und Nebengebäuden Mauerwerksbauten mit Holzfachwerkanteil, um 1900 errichtet, nach 1990 erfolgte eine Modernisierung, partiell Fertig- und Instandsetzungsarbeiten notwendig, Abgeschlossenheit der Wohnungen bedingt gegeben ca. 211 qm Wohnfläche - nähere Angaben siehe Gutachten - | Objekt 2: mit Nebengebäuden bebaut (u.a. Anbau an Scheune), landwirtschaftlich nutzbar
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.