Zur Karte

Bebaute Grundstücke in Murchin

Dorfstraße 60a, 17390 Murchin, Mecklenburg-Vorpommern

Versteigerung in 5 Tagen

Verkehrswert

300.000 €

Termin

11. November 2026

10:00 Uhr

Verkehrswert

300.000€

Wertgrenzen
50 %70 %
150.000210.000

Im ersten Termin: Unter 150.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 210.000 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

11. November 2026 · 10:00 Uhr

Amtsgericht

Greifswald

Versteigerungsort

Domstraße 7, 17489 Greifswald

Saal: siehe amtliche Bekanntmachung

Aktenzeichen

41 K 33-23

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Mittwoch, 4. November 2026

  • 30.000 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Überweisungsfrist abgelaufen
  • Sicherheit noch per Bankbürgschaft oder Scheck im Termin möglich (§ 69 ZVG)
  • Scheck: ab 3. Werktag vor dem Termin ausgestellt
Versteigerungin 5 Tagen

Mittwoch, 11. November 2026

  • 10:00 Uhr
  • Amtsgericht Greifswald
Kaufpreiszahlung

ca. Dezember 2026

Die Frist setzt das Gericht.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Mecklenburg-Vorpommern · GrESt 6,0 %

Grunderwerbsteuer6,0 %12.600 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %1.050 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %630 €
Summe Nebenkosten14.280 €(6,8 %)

Gesamtinvestition

224.280 €

210.000 € Kaufpreis + 14.280 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung30.000 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 10.647 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Bebaute Grundstücke

Ort

17390 Murchin

Amtliche Objektbeschreibung

41 K 33-23: Bebaute Grundstücke in Murchin

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.