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Ackerland in Groß Laasch

19288 Groß Laasch, Mecklenburg-Vorpommern

Versteigerung in 33 Tagen

Verkehrswert

2.800 €

Termin

9. Dezember 2026

11:00 Uhr

Verkehrswert

2.800€

Wertgrenzen
50 %70 %
1.4001.960

Im ersten Termin: Unter 1.400 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 1.960 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

9. Dezember 2026 · 11:00 Uhr

Versteigerungsort

Moltkeplatz 2, 19370 Parchim

Saal: siehe amtliche Bekanntmachung

Aktenzeichen

15 K 22-25

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Mittwoch, 2. Dezember 2026

  • 280 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerung

Mittwoch, 9. Dezember 2026

  • 11:00 Uhr
  • Amtsgericht Ludwigslust Zweigstelle Parchim
Kaufpreiszahlung

ca. Januar 2027

Die Frist setzt das Gericht.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Mecklenburg-Vorpommern · GrESt 6,0 %

Grunderwerbsteuer6,0 %120 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %10 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %6 €
Summe Nebenkosten136 €(6,8 %)

Gesamtinvestition

2.136 €

2.000 € Kaufpreis + 136 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung280 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 101 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Ackerland

Ort

19288 Groß Laasch

Amtliche Objektbeschreibung

15 K 22-25: Ackerland in Groß Laasch

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.