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2/60 Anteil an forstwirtschaftliche Flächen in Rosenow

17091 Rosenow, Mecklenburg-Vorpommern

Versteigerung in 24 Tagen

Verkehrswert

5.000 €

Termin

30. November 2026

09:30 Uhr

Verkehrswert

5.000€

Wertgrenzen
50 %70 %
2.5003.500

Im ersten Termin: Unter 2.500 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 3.500 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

30. November 2026 · 09:30 Uhr

Amtsgericht

Neubrandenburg

Versteigerungsort

Friedrich-Engels-Ring 17, 17033 Neubrandenburg

Saal: siehe amtliche Bekanntmachung

Aktenzeichen

613 K 50-25

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Montag, 23. November 2026

  • 500 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerung

Montag, 30. November 2026

  • 09:30 Uhr
  • Amtsgericht Neubrandenburg
Kaufpreiszahlung

ca. Januar 2027

Die Frist setzt das Gericht.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Mecklenburg-Vorpommern · GrESt 6,0 %

Grunderwerbsteuer6,0 %240 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %20 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %12 €
Summe Nebenkosten272 €(6,8 %)

Gesamtinvestition

4.272 €

4.000 € Kaufpreis + 272 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung500 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 203 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

2/60 Anteil an forstwirtschaftliche Flächen

Ort

17091 Rosenow

Amtliche Objektbeschreibung

613 K 50-25: 2/60 Anteil an forstwirtschaftliche Flächen in Rosenow

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.