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1+1/2-Zimmer-Wohnung und Tiefgaragenstellplatz in Stuttgart

Käthe-Loewenthal-Straße 8, 70619 Stuttgart, Baden-Württemberg

Versteigerung in 35 Tagen

Verkehrswert

166.000 €

Termin

11. Dezember 2026

09:00 Uhr

Verkehrswert

166.000€

Im Vergleich: 9 % unter dem mittleren Verkehrswert der 21 Eigentumswohnungen, die aktuell in Baden-Württemberg versteigert werden (182.000 €).

Wertgrenzen
50 %70 %
83.000116.200

Im ersten Termin: Unter 83.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 116.200 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

11. Dezember 2026 · 09:00 Uhr

Amtsgericht

Stuttgart

Versteigerungsort

Hauffstraße 5, 70190 Stuttgart

Saal: siehe amtliche Bekanntmachung

Aktenzeichen

5 K 9-25

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Freitag, 4. Dezember 2026

  • 16.600 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerung

Freitag, 11. Dezember 2026

  • 09:00 Uhr
  • Amtsgericht Stuttgart
Kaufpreiszahlung

ca. Januar 2027

Die Frist setzt das Gericht.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Baden-Württemberg · GrESt 5,0 %

Grunderwerbsteuer5,0 %5.800 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %580 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %348 €
Summe Nebenkosten6.728 €(5,8 %)

Gesamtinvestition

122.728 €

116.000 € Kaufpreis + 6.728 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung16.600 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 5.881 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

1+1/2-Zimmer-Wohnung und Tiefgaragenstellplatz

Ort

70619 Stuttgart

Amtliche Objektbeschreibung

5 K 9-25: 1+1/2-Zimmer-Wohnung und Tiefgaragenstellplatz in Stuttgart

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.